Ihr Aufsichtsrat sollte den an ihn gestellten aktuellen Anforderungen aus dem Deutschen Corporate-Governance-Kodex bzw. aus dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz entsprechen. Das bedeutet auch, dass er sich von der Wirksamkeit der Governance-Funktionen im Unternehmen überzeugt hat.

Wir bieten Ihrem Aufsichtsrat/Prüfungsausschuss und seinen Mitgliedern eine fundierte individuelle Beratung in Fragen der Corporate Governance. Die aktuelle wirtschaftliche Situation – global wie lokal – stellt für Unternehmen eine große Herausforderung dar. Um den daraus erwachsenden Risiken entgegenzusteuern, muss sich der Aufsichtsrat unter anderem von der Wirksamkeit des Risikomanagements, des Internen Kontrollsystems und der Internen Revision überzeugen. Wir versetzen ihn in die Lage, die richtigen Fragen zu stellen und die Antworten zu beurteilen. So schützen Sie Ihre Gremienvertreter auch vor persönlichen Haftungstatbeständen.

Innerbetrieblich wächst in der Krise der Erwartungsdruck auf die Mitarbeiter und somit die Gefahr von Non-Compliance. Insofern gilt es für den Aufsichtsrat, sich auch von der Wirksamkeit der Compliance-Maßnahmen im Unternehmen zu überzeugen. Dies trifft gleichermaßen auf die Anti-Korruptionsmaßnahmen wie auch auf den Datenschutz zu. Wir beurteilen für Sie das Reporting des Vorstands an den Prüfungsausschuss und identifizieren für Sie Nachfragepotenzial.

Wir helfen Ihnen bei der Besetzung von Aufsichtsratsmandaten, insbesondere auch für den Prüfungsausschuss, dessen Mitglieder besonderer Kompetenz bedürfen und übernehmen bei Vakanz auch das Mandat.